![]() |
Stauferprojekt Technisches Gymnasium Tübingen |
Privilegium minus Friedrich I. (1156)
"Wir haben auf dem allgemeinen Hoftag in Regensburg am 8.September in Gegenwart vieler frommer und rechtgläubiger Fürsten den Streit und die Zwietracht, die zwischen unserem lieben Oheim Heinrich, Herzog von Österreich, und unserem teuren Vetter Heinrich, Herzog von Sachsen, lange um das Herzogtum Bayern ausgetragen wurden, auf folgende Weise beendet: Der Herzog Österreichs hat uns das Herzogtum Bayern zurückgegeben, das wir sofort als Lehen an den Herzog von Sachsen übergeben haben; der Herzog Bayerns gab uns die Markgrafschaft Österreich mit allen Rechten und Lehen zurück, die einst Markgraf Leopold vom Herzogtum Bayern hatte. Damit aber dadurch nicht Besitz und Ruhm unseres lieben Oheims vermindert erscheine, haben wir auf Rat und Urteil der Fürsten, das vom erleuchten Herzog Böhmens,Wladislaw, verkündet und von allen Fürsten bestätig wurde, die Markgrafschaft Österreich zum Herzogtum gemacht und dieses mit allen Rechten unserem genannter Oheim Heinrich und seiner edlen Gemahlin Theodora auf dauernd zu Lehen gegeben und bestimmt, daß sie selbst und nach ihnen ihre Kinder, seien es Söhne oder Töchter, das Herzogtum Österreich nach Erbrecht vom Reich haben und besitzen sollen. Sollte der genannte Herzog Österreichs, unser Oheim, und seine Frau ohne Kinder sterben, so haben sie das Recht, das Herzogtum, wem sie wollen, zu übertragen. Wir haben auch beschlossen, daß kein Großer oder Geringer im Herrschaftsgebiet des Herzogtums ohne Zustimmung und Erlaubnis des Herzogs irgendeine Gerichtsbarkeit ausüben darf. Der Herzog Österreichs muß von seinem Herzogtum dem Reich folgende Dienste leisten: nur zu den Hoftagen, die der Kaiser in Bayern ansetzt, muß er kommen, wenn er geladen wird. An keinem Feldzug muß er sich beteiligen, außer der Kaiser ordnet ihn in Österreich benachbarte Reiche oder Gebiete an."
aus: Peter Hilsch:Mittelalter. Frankfurt/M., 1989: (=Grundkurs Geschichte;Bd.2);S.262f